Am Montag, den 08.02.2021 hat sich das Corona-Kabinett der Bundesregierung für eine erneute Auszahlung der Corona-Prämie ausgesprochen. Im Anschluss der Kabinettsitzung bestätigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin die Neuauflage der Corona-Prämie. Diese Prämie soll die wertschätzende Haltung der Bundesregierung gegenüber den professionell Pflegenden sowie deren außerordentlichen Einsatz in den heraufordernden Zeiten der Corona-Pandemie aufzeigen. Bis Juni 2021 sollen als Anerkennung der Leistung von besonders belasteten Krankenhauspersonal 1.500 Euro pro Klinikmitarbeiter ausgeschüttet werden. Insgesamt werden hierfür 450 Millionen Euro von der Bundesregierung bereitgestellt. Die Verteilung der Prämien obliegt den Klinikvorständen. Genau hier beginnt das riesige Dilemma von vorn, denn mit der Überweisung der (unzureichenden) Mittel wird die komplette Verantwortung erneut wie bereits im letzten Jahr in die Hände der Klinikvorstände/GF gelegt.
Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen (VPU) e.V. begrüßt grundsätzlich die erneute Auszahlung der Corona-Prämie. Jedoch kritisiert der VPU e.V. sehr deutlich die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel, welche nicht ansatzweise ausreichen. Bedenkt man, dass allein alle Universitätskliniken des Landes über 350 Millionen Euro benötigen würden, um jeden Mitarbeiter eine Prämie von 1.500 € zahlen zu können. Die eingeplante Verteilung der Prämien innerhalb der Kliniken und die Nichtbeachtung anderer Berufsgruppen stößt in den Bundesdeutschen Universitätskliniken auf enormes Unverständnis. Bereits im vergangenen Jahr wurde durch den Start der Auszahlungen der Corona-Prämien ausschließlich an das Pflegepersonal von Pflegeeinrichtungen eine massive Welle an Kritik innerhalb Deutschlands losgetreten. Erst mit Nachdruck wurde bei Klinikmitarbeitern nachgezogen. Jedoch waren auch hier die finanziellen Mittel seitens des Gesetzgebers nicht ausreichend. Zudem war die Auszahlung der Prämien primär für das Pflegepersonal vorgesehen, die in der direkten stationären Patientenversorgung von COVID-19-Infizierten während der ersten Welle im Frühjahr 2020 tätig waren. Pflegefachpersonen sowie andere Berufsgruppen auf nicht-COVID-Stationen, deren Arbeit gleichermaßen relevant ist, werden erneut außer Acht gelassen. In diesem Zusammenhang muss bedacht werden, dass auch andere Berufsgruppen wie Ärzte, Laboranten, Physiotherapeuten, MTA`s, Transportmitarbeiter, Auszubildende etc. innerhalb der jeweiligen Klinik einer ganz hohen Belastung ausgesetzt sind. Neben dem Pflegepersonal leisten auch genau diese Berufsgruppen einen sehr wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und stehen gleichermaßen in unmittelbarem Kontakt mit COVID-19-infizierten Patienten.
All die genannten Faktoren führen erzwungenermaßen zu einer hohen Unzufriedenheit innerhalb der Belegschaften. Die erwähnten, viel zu geringen Finanzmittel bringen die Kliniken erneut in das bereits erwähnte Dilemma, denn als öffentliche Unternehmen ist es i.d.R. unmöglich, eine nicht ausreichende Prämie letztlich für alle Beschäftigten aufzustocken und auszuzahlen. Das eigene Budget reicht an dieser Stelle in keiner Weise aus. In diesem Zusammenhang werden die Kliniken von Seiten des Gesetzgebers erneut im Stich gelassen. Um der steigenden Unruhe der Mitarbeiter entgegenzuwirken und die kraftraubende Arbeit in diesen Zeiten zu würdigen, fordert der VPU e.V. ausdrücklich, dass das Klinikpersonal anderer Bereiche unbedingt bei der Verteilung der Prämien berücksichtigt werden muss. Wie bereits der Deutsche Pflegerat e.V. in seiner Pressemeldung vom 09.02.2021 fordert, bedarf es dazu jedoch eines einheitlichen Konzeptes seitens der Bundesregierung. Dieser Forderung schließt sich der VPU e.V. vollumfänglich an.