Der VPU begrüßt ausdrücklich die Gesetzesinitiative auf Bundesebene zur Einführung einer bundesweit einheitlichen Ausbildung in der Pflegefachassistenz als Heilberuf. Die Pflegefachassistenz kann eine wichtige Stütze bei der Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung in den nächsten Dekaden werden.
Eine unabdingbare Voraussetzung dafür ist ein angemessen hohes Ausbildungsniveau mit einer Ausbildungsdauer von 24 Monaten. Der Referentenentwurf des Pflegeassistenzeinführungsgesetzes legt sich beim Qualifikationsniveau noch nicht fest. Eine Ausbildungsdauer von 18 oder gar nur 12 Monaten steht im Raum. In der fachpolitischen Diskussion werden Stimmen laut, die sich für eine Ausbildungsdauer von 12 Monaten aussprechen. Für einen Heilberuf ist ein solches Qualifikationsniveau nicht verantwortbar. Der VPU lehnt eine Ausbildungsdauer von 12 Monaten für die Pflegefachassistenz als Heilberuf entschieden ab. Ein Rückschritt zum Krankenpflegegesetz von 1965 kann die Herausforderungen in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung in den nächsten Jahrzehnten keinesfalls lösen. Ganz im Gegenteil: Dieser rückwärtsgewandte Weg führt zu einer mangelhaften Qualität der pflegerischen Versorgung und zu einer gefährlichen Abnahme der Patientensicherheit. Die Pflegefachassistenz würde mit einem solchen Profil unattraktiv und am ganz unteren Ende des Spektrums der Berufsausbildungen angesiedelt werden. Pflegefachpersonen und auch Ärztinnen und Ärzte als Mitglieder der Heilberufe fänden in einem derart niedrig angesiedelten Qualifikationsniveau keine interprofessionellen Partner für die gesundheitliche Versorgung der Bevölkerung. Der VPU appelliert dringend an alle politischen Entscheidungsträger, einen solchen Irrweg in der Ausgestaltung der Heilberufe zu verhindern.
Die demografische Entwicklung in Deutschland stellt das Gesundheitssystem vor wachsende Herausforderungen. Besonders im Bereich der Pflege nimmt der Bedarf an qualifizierten Fachpersonen stark zu. Um die pflegerische Versorgung auf höchstem Niveau sicherzustellen, muss das Berufsbild der Pflege in Deutschland dringend aufgewertet werden. Hierzu werden alle Qualifizierungs- und Zugangswege in das Berufsfeld mit hoher Durchlässigkeit benötigt.
Die Etablierung der Pflegefachassistenz als Heilberuf schafft eine dringend benötigte bundeseinheitliche Referenz für einen Grade-Mix in den Versorgungsbereichen der Pflege, was zu einer höheren Qualität und Quantität der pflegerischen Versorgung führt. Die Vereinheitlichung der aktuell in den Bundesländern unterschiedlichen Ausbildungswege und Kompetenzprofile schafft ein klares Berufsprofil als Heilberuf und wertet den Beruf auf.
Das Qualifikationsprofil muss an den Bedarfen der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung orientiert und mit dem Profil der Pflegefachpersonen abgestimmt sein. Das Profil muss die Berufsangehörigen befähigen, in komplex-stabilen Pflegesituationen professionell zu agieren. Der Erwerb eines solch anspruchsvollen und attraktiven Kompetenzprofils kann nur in einer angemessenen Ausbildungsdauer von 24 Monaten erfolgen. Darüber hinaus muss die Pflegefachassistenz durchlässige Qualifizierungswege hin zur Pflegefachperson eröffnen. Eine Ausbildung, die unterhalb der in Deutschland für Berufe allgemein anerkannten Mindestdauer von zwei Jahren liegt, muss zwangsläufig als Abwertung des Berufsbildes wahrgenommen werden. Ein solches Signal gefährdet nicht nur die Weiterentwicklung des Pflegeberufs, sondern beeinträchtigt auch die Qualität der pflegerischen Versorgung.
Der Zugang zur Ausbildung in der Pflegefachassistenz als Heilberuf soll der Hauptschulabschluss bleiben. Interessierte ohne Schulabschluss finden im Schulsystem bereits heute vielfältige Wege zum Erwerb der Qualifikation. Mit erheblicher zusätzlicher Bürokratie verbundene, dezentralisierte Sonderverfahren, die eine Äquivalenz zu einem Schulabschluss dezentral attestieren sollen, werden vom VPU abgelehnt.
„Eine Pflegeausbildung, die sich allein an wirtschaftlichen Interessen orientiert, schadet dem Berufsfeld nachhaltig und gefährdet die Versorgungsqualität. Es ist unerlässlich, die Pflegeberufe langfristig zu stärken, um auch künftig eine qualitativ hochwertige pflegerische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. An dieser Stelle verweisen wir zudem auf das seit Monaten diskutierte Pflegekompetenzgesetz und fordern die Bundesregierung eindringlich auf, dieses Gesetz endlich in den Gesetzgebungsprozess einzubringen“, betont Torsten Rantzsch, Vorstandsvorsitzender des VPU.
Über den VPU e.V.
Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) ist der Managementverband leitender Pflegefachpersonen an den deutschen Universitätskliniken. Die 35 im VPU organisierten Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren repräsentieren etwa 65.000 Pflegende an deutschen Universitätskliniken. Ziel der Verbandsarbeit ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine qualitätsorientierte Pflege. Sitz der Geschäftsstelle des VPU e.V. ist Berlin. Website: www.vpuonline.de