COVID-19-Pandemie: Unterstützung deutscher Krankenhäuser durch den Bund

- Pressemeldung
Die Corona-Pandemie belastet deutsche Krankenhäuser, besonders Universitätskliniken, massiv. Der VPU kritisiert den Gesetzentwurf „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ wegen unzureichender Finanzierung und bürokratischer Hürden. Gefordert werden unbürokratische Abschlagszahlungen, spezielle Ausgleichszahlungen für Großkliniken und ein Fallzuschlag für Corona-bedingte Mehrkosten.

Die Corona-Pandemie stellt alle deutschen Krankenhäuser, hier insbesondere die Universitätskliniken in ihrer Funktion als Supramaximalversorger, vor enorme Herausforderungen. Ärzte und Pflegende arbeiten bereits jetzt am Rande der  Belastungsgrenzen.
Führungskräfte sind rund um die Uhr im Einsatz, um die von der Bundesregierung zusätzlich geforderten Intensiv- und Beatmungsplätze für Patientinnen und Patienten mit schweren Krankheitsverläufen bereitzustellen. Zunächst hatte man in den Universitätskliniken das Gefühl, dass das BMG diese riesige „Herkules-Aufgabe“ verstanden hatte, denn es wurde vollumfängliche, unbürokratische Hilfe zugesichert. Diese sollte einerseits die Beschaffung dringend benötigter Schutzausrüstung sowie die Etablierung bzw. Erweiterung von Beatmungskapazitäten betreffen. Andererseits sollten Krankenhäuser durch ein vorübergehendes Aussetzen sämtlicher Bürokratie und durch finanzielle Unterstützung die Möglichkeit erhalten, sich in Zeiten der Pandemie voll auf eine adäquate Patientenversorgung konzentrieren zu können. Nun wurde ein entsprechender Gesetzentwurf „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ vorgestellt. Dieser sieht eine finanzielle Unterstützung der Krankenhäuser vor – jedoch mit, aus unserer Verbandssicht, noch höherem bürokratischem Aufwand. An dieser Stelle übt der VPU harte Kritik an dem vorgelegten Gesetzentwurf: Die 4,5 Milliarden Euro Finanzhilfen, welche sich aus der Erhöhung der Pflegefinanzierung ergeben, sollen nur geliehen und müssen im nächsten Jahr an die Krankenkassen zurückgezahlt werden.
Weiterhin liegen die kalkulatorischen Kosten für jedes zusätzliche Intensivbett bei ca. 85.000 Euro. Der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Spahn sieht hier eine Refinanzierung von lediglich 30.000 Euro vor. Der VPU fragt sich, mit welchen finanziellen Mitteln dieser Mehraufwand getragen werden soll. „Es kann nicht sein, dass wir an dieser Stelle von der Bundesregierung allein gelassen werden.“, sagt Torsten Rantzsch, Vorstandsvorsitzender des VPU. In der Vorlage Spahns findet der Mehraufwand für die enormen Kosten zur Bereitstellung der persönlichen Schutzausrüstung keinerlei Berücksichtigung. Hier stellt sich für uns die Frage, wie das mit der bereits erwähnten zugesicherten vollumfänglichen, unbürokratischen Hilfe, einhergehen soll.
Für den VPU stellt der vorgelegte Gesetzentwurf eine „Farce“ dar, denn auch die Existenz von Universitätskliniken wird dadurch als bedrohlich angesehen.

Wir fordern hiermit aus Sicht des VPU die Aufnahme folgender drei zentraler Forderungen in den Gesetzentwurf:

1. Unbürokratische monatliche Abschlagszahlung auf Basis der bisherigen, fortgeschriebenen Krankenhausbudgets für stationäre und ambulante Leistungen

2. Weitere Kategorie der Ausgleichszahlungen für Großkrankenhäuser mit mehr als 1000 Betten

3. Fallzuschlag für die Mehrkosten beim Materialeinsatz und sonstiger Corona-Krisen-bedingter Ausgaben.

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Über den VPU e.V.
Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU) ist der Managementverband leitender Pflegefachkräfte an den deutschen Universitätskliniken. Die 36 im VPU organisierten Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren repräsentieren etwa 60.000 Pflegende an deutschen Universitätskliniken. Ziel der Verbandsarbeit ist die Verbesserung der Rahmenbedingungen für eine qualitätsorientierte  Pflege. Sitz der Geschäftsstelle des VPU e.V. ist Berlin. Website: www.vpuonline.de