Stellungnahme des VPU e.V. zum Gesetzentwurf zur Errichtung einer Landespflegekammer Baden-Württemberg

- Stellungnahme
Der VPU e.V. begrüßt die Gründung der Landespflegekammer Baden-Württemberg, kritisiert jedoch die Vorgabe, dass 60 % der zukünftigen Pflichtmitglieder registriert sein müssen, und fordert eine niedrigere Schwelle. Zudem fordert der Verband eine längerfristige finanzielle Unterstützung durch das Land, um die Kammer bis zur finanziellen Eigenständigkeit zu stärken.

Der Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands (VPU e. V.) vertritt als Managementverband die Interessen seiner Mitglieder auf fachlicher und berufspolitischer Ebene und setzt sich für die Positionierung und Weiterentwicklung der professionellen Pflege in den Universitätskliniken sowie einen Dialog mit Politik und Gesellschaft ein. Zudem unterstützt der VPU e.V. seit langem die Etablierung demokratisch legitimierter Standesvertretungen der beruflich Pflegenden auf Landes- und Bundesebene. Im Folgenden nimmt der VPU e.V. Stellung zum Gesetz zur Errichtung einer Landespflegekammer Baden-Württemberg (BaWü), welche im Dezember 2024 gegründet sein soll.

Der VPU e.V. begrüßt es sehr, dass der Vorbereitungs- und Gründungsprozess der Pflegekammer BaWü nach der coronabedingten Ruhestellung in diesem Jahr wieder aufgenommen wird und unterstützt die Gründung der Pflegekammer BaWü vollumfänglich.

Stellungnahme zu den Bedingungen der Kammergründung
Aus dem Schreiben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration BaWü geht hervor, dass der Gründungsausschuss, das vorbereitende Gremium der Pflegekammer, seine Arbeit im Mai 2023 aufnehmen wird. Ziel ist eine Gründung der Pflegekammer bereits im Dezember 2024 durch das Zusammentreten der ersten gewählten Vertreterversammlung. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass in diesen Monaten mindestens 60 % der zukünftigen Pflichtmitglieder registriert werden, andernfalls wird keine Pflegekammer errichtet und der Gründungsausschuss aufgelöst. Die Prozentregelung ist für den VPU e.V. keiner Weise nachvollziehbar, da nicht klar ist, wer diese Prozente festgelegt hat. Wenn es denn unabdingbar sein muss, wäre eine deutlich niedrigere Prozentzahl die gegenwärtige Forderung des VPU e.V., um die neu zu gründende Pflegekammer maximal zu unterstützen.

Stellungnahme zu den Kosten für die öffentlichen Haushalte
Gemäß dem Gesetzentwurf (Vorblatt D) stellt die Landesregierung für die Vorbereitungs- und Gründungsprozesse zur Errichtung der Pflegekammer finanzielle Mittel in Höhe von insgesamt 3,9 Millionen Euro zur Verfügung. Darüberhinausgehende finanzielle Mehrbedarfe stünden aktuell unter dem Vorbehalt der Entscheidungen des Haushaltsgesetzgebers zum Entwurf des Staatshaushaltsplans 2023/2024. Eine Finanzierung nach der Gründung wird hingegen seitens der Landesregierung nicht erfolgen. Um die Landespflegekammer Baden-Württemberg nachhaltig zu stärken und die im Gesetzentwurf beschriebenen Ziele erreichen zu können, ist es auch nach der Kammererrichtung unabdingbar, eine längerfristig angelegte Finanzierung durch die Landesregierung, bis zur Erreichung der Gesamt-Pflichtmitgliederzahl und damit zur eigenen finanziellen Tragfähigkeit der Kammer, sicherzustellen.

Berlin, 30. Januar 2023